«Vollste» oder «volle» Zufriedenheit? Die Zufriedenheitsskala im Schweizer Arbeitszeugnis
Aktualisiert: 14. Sept.
«Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit» galt lange als Inbegriff der Bestnote. In der Schweiz stösst die Formel zunehmend auf Ablehnung: Mitarbeitende empfinden die Steigerung als unschön, und Arbeitgeber erhalten Berichtigungswünsche. Dieser Beitrag zeigt, was hinter der Kritik steckt und wie Sie die Leistungsstufe klar ausdrücken, ohne dass Ihr Zeugnis schwächer gelesen wird.

Kernaussage: Verzichten Sie auf «vollste». Behalten Sie die bekannte Formel «zu unserer vollen Zufriedenheit» und nennen Sie die Stufe zusätzlich in einem klaren Satz. So bleibt das Zeugnis eindeutig – auch für Leserinnen und Leser, welche die alte Skala im Kopf haben.
Warum «vollste» in der Kritik steht
Sprachlich: «Voll» lässt sich logisch nicht steigern. Sprachberatungen halten «vollste» zwar für gebräuchlich, die Form gilt aber als stilistisch umstritten. Viele Leserinnen und Leser in der Schweiz empfinden sie als unschön oder als typisch deutsche Zeugnisfloskel.
Rechtlich: Art. 330a OR verlangt ein wahres, wohlwollendes und klares Zeugnis. Schweizer Gerichte und Fachliteratur halten verschlüsselte Formulierungen für unzulässig – und die Zufriedenheitsskala ist im Kern genau ein solcher Code.
Praktisch: Mitarbeitende verlangen immer wieder, dass der Satz geändert wird. Wer die Steigerung von Anfang an vermeidet, erspart sich diese Diskussion.
Warum Sie «vollste» nicht einfach ersatzlos streichen sollten
Viele Personalfachleute lesen Zeugnisse nach wie vor nach der gewohnten Skala. Nach dieser Lesart steht «stets zu unserer vollen Zufriedenheit» nicht für die Bestnote, sondern für die Stufe darunter. Wer «vollste» nur streicht, riskiert deshalb, dass eine ausgezeichnete Leistung schwächer gelesen wird. Die Lösung ist ein zusätzlicher Satz, der die Stufe ausdrücklich nennt.
Die Zufriedenheitsskala: fünf Stufen, klar formuliert
So lautet die Gesamtbeurteilung der Leistung im Schlusszeugnis (im Zwischenzeugnis in der Gegenwart):
ausgezeichnet: «… erfüllte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Ihre Leistungen waren durchwegs ausgezeichnet und übertrafen unsere Erwartungen.»
sehr gut: «… erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Ihre Leistungen waren sehr gut, und wir waren jederzeit sehr zufrieden.»
gut: «… erfüllte ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. Ihre Leistungen waren gut.»
mässig: «… erfüllte ihre Aufgaben insgesamt zu unserer Zufriedenheit.»
ungenügend: keine Zufriedenheitsformel, sondern sachlich: «Die Leistungen entsprachen insgesamt nicht unseren Erwartungen.»
Der zweite Satz trägt die Wertung. Er macht die Stufe auch für Leserinnen und Leser eindeutig, welche die Codes nicht kennen – und entspricht damit dem Gebot der Klarheit.
Was das Bundesgericht zur Wunschformel sagt
Einen Anspruch auf eine bestimmte Formulierung haben Mitarbeitende nicht. Die Wortwahl liegt beim Arbeitgeber, solange das Zeugnis wahr und klar ist.
Das zeigt auch ein Urteil aus dem Jahr 2023 (8C_553/2022): Eine Mitarbeiterin verlangte erst vor Bundesgericht «vollste Zufriedenheit». Auf dieses neue Begehren trat das Gericht nicht ein. Weil die Kündigung wegen Leistungsmängeln rechtmässig war, blieb es bei «zu unserer Zufriedenheit». Die Wahrheit geht dem Wohlwollen vor.
So gehen Sie als Arbeitgeber vor
Zuerst die Stufe festlegen, dann formulieren: Vergeben Sie die Stufe, die Sie auch im persönlichen Gespräch vertreten würden.
«Vollste» weglassen, Stufe ausdrücklich nennen: zum Beispiel «Ihre Leistungen waren durchwegs ausgezeichnet».
Konsistent bleiben: Zwischenzeugnis, Schlusszeugnis und ein allfälliges Arbeitszeugnis 2.0 müssen dieselbe Stufe ergeben.
Keine Mischformen: Bestandteile zweier Stufen in einem Satz machen die Beurteilung mehrdeutig.
Häufige Fehlgriffe
«Vollste» ersatzlos streichen – die Bestnote liest sich dann eine Stufe tiefer.
«Stets» weglassen und damit sehr gut auf gut absenken.
Den Vermerk «Dieses Zeugnis ist nicht codiert» anfügen – er ist wirkungslos und kann selbst irritieren.
Eine Vorlage ungeprüft übernehmen, ohne die Stufe zu kontrollieren.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.



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