Checkliste: Das gehört in jedes Arbeitszeugnis
- Daniel Schläpfer
- vor 1 Stunde
- 3 Min. Lesezeit
Ein vollständiges Arbeitszeugnis folgt einem festen Aufbau. Wer ihn kennt, schreibt schneller und übersieht nichts – und wer ein Zeugnis gegenliest, erkennt sofort, ob etwas fehlt. Diese Checkliste geht die neun Bausteine der Reihe nach durch und schliesst mit einer Schlusskontrolle.
Kernaussage: Vollständigkeit ist der wirksamste Schutz vor Berichtigungsforderungen. Die häufigsten Mängel sind nicht falsche Bewertungen, sondern fehlende Bausteine – eine ausgelassene Verhaltensgruppe, eine zu knappe Aufgabenbeschreibung, ein falsches Eintrittsdatum.
1. Formaler Rahmen
Firmenbriefpapier mit vollständiger Adresse
Titel: «Arbeitszeugnis», «Zwischenzeugnis» oder «Arbeitsbestätigung»
Maschinell erstellt, keine handschriftlichen Ergänzungen
Fehlerfreie Rechtschreibung und Interpunktion
Ein bis zwei Seiten für ein Vollzeugnis; kürzer wirkt lieblos, länger wird nicht gelesen
Keine Zusätze wie «vertraulich», keine Anmerkungen am Rand, keine ungewöhnlichen Auffälligkeiten im Layout
2. Personalien und Eckdaten
Vor- und Nachname, korrekt geschrieben
Geburtsdatum und Heimatort oder Nationalität (in der Schweiz üblich)
Genaue Funktionsbezeichnung, allenfalls mehrere bei Funktionswechsel
Eintritts- und Austrittsdatum, jeweils auf den Tag genau
Beschäftigungsgrad; bei Änderungen die einzelnen Phasen
Bei Funktionswechseln: die Stationen mit Zeitangaben
Häufigster Fehler: ein falsches Eintrittsdatum, weil die Probezeit oder ein vorangehender Temporäreinsatz nicht mitgezählt wurde.
3. Kurzvorstellung des Betriebs
Ein bis zwei Sätze zu Branche, Grösse und Tätigkeitsgebiet. Das ordnet die Tätigkeit ein, besonders bei Firmen, die eine externe Leserin nicht kennt. Optional, aber hilfreich.
4. Aufgabenbeschreibung
Das inhaltliche Kernstück und in der Praxis der am häufigsten unterschätzte Teil.
Tätigkeiten in der Reihenfolge ihrer Bedeutung, nicht chronologisch
Verantwortungsbereich: Budget, Teamgrösse, Kundenportfolio, Projektvolumen
Kompetenzen und Vollmachten, sofern relevant
Verwendete Systeme, Methoden, Fremdsprachen
Projekte und besondere Aufgaben mit Ergebnis
Bei Führungsfunktionen: Anzahl direkt unterstellter Personen und Führungsebene
Konkret ist besser als vollständig. «Betreute Kunden» sagt nichts; «betreute rund 60 Geschäftskunden in der Deutschschweiz und führte die jährlichen Vertragsverhandlungen selbstständig» sagt viel.
5. Leistungsbeurteilung
Fachwissen und dessen Anwendung
Arbeitsqualität: Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Fehlerquote
Arbeitsweise: Selbstständigkeit, Strukturiertheit, Priorisierung
Arbeitstempo und Belastbarkeit
Auffassungsgabe und Lernbereitschaft
Motivation und Eigeninitiative
Erfolge, wenn möglich mit Zahlen belegt
Zusammenfassende Bewertung der Gesamtleistung
Achtung bei der Zufriedenheitsformel: Sie wird als Notenskala gelesen. Wer sie verwendet, sollte wissen, welche Note er damit vergibt. Eine konkrete, belegte Beschreibung ist die bessere Alternative.
6. Verhaltensbeurteilung
gegenüber Vorgesetzten
gegenüber Mitarbeitenden und Kolleginnen
gegenüber Kundinnen, Lieferanten und Dritten, wo einschlägig
bei Führungsfunktionen: Führungsverhalten gegenüber Unterstellten
Die Reihenfolge wird gelesen. Fehlt eine der Gruppen, die im konkreten Fall relevant ist, gilt das als Auslassung mit Aussagekraft. Wer alle relevanten Gruppen nennt, vermeidet unbeabsichtigte Signale.
7. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Austrittsdatum
Neutrale Formulierung zum Ende des Arbeitsverhältnisses
Kein Kündigungsgrund, ausser die Arbeitnehmerin verlangt ihn ausdrücklich
Beim Zwischenzeugnis stattdessen: der Grund der Ausstellung
8. Schlussformel
Dank für die geleistete Arbeit
Bedauern über den Weggang, wo angebracht
Gute Wünsche für die berufliche und persönliche Zukunft
Beim Zwischenzeugnis: Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit
Rechtlich erzwingbar ist die Schlussformel nicht. Ihr Fehlen wird aber als Distanzierung gelesen, weshalb sie in ein wohlwollendes Zeugnis gehört.
9. Ort, Datum, Unterschrift
Ausstellungsort und Datum
Datum entspricht in der Regel dem letzten Arbeitstag
Bei einer Berichtigung: das ursprüngliche Datum beibehalten
Unterschrift von zeichnungsberechtigten Personen, üblicherweise direkte Vorgesetzte und HR
Namen und Funktionen der Unterzeichnenden ausgeschrieben
Was nicht hineingehört
Krankheiten, Unfälle, Gesundheitsdaten und Suchterkrankungen
Schwangerschaft, Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub
Religion, Politik, Gewerkschaftszugehörigkeit
Straf- und Zivilverfahren, auch eingestellte
Betreibungen, Lohnpfändungen, finanzielle Verhältnisse
Lohnhöhe, ausser auf ausdrücklichen Wunsch
Einmalige Vorfälle ohne Bezug zur Gesamtbeurteilung
Persönliche Werturteile über Charakter oder Privatleben
Versteckte Codes und Andeutungen
Längere Abwesenheiten dürfen erwähnt werden, wenn sie im Verhältnis zur Anstellungsdauer erheblich sind und das Zeugnis sonst einen falschen Eindruck der tatsächlichen Tätigkeitsdauer erweckt. Der Grund bleibt aussen vor.
Schlusskontrolle in sieben Fragen
Stimmen alle Daten? Name, Geburtsdatum, Ein- und Austritt, Pensum, Funktionsbezeichnungen.
Ist die Zeitform durchgehend richtig? Schlusszeugnis in der Vergangenheit, Zwischenzeugnis im Präsens.
Ist alles wahr und belegbar? Jede Aussage sollte sich im Notfall mit Beurteilungen, Zielvereinbarungen oder Projektunterlagen stützen lassen.
Ist alles Wesentliche drin? Aufgaben, Leistung, Verhalten gegenüber allen relevanten Gruppen, Beendigung, Schlussformel.
Ist es ohne Vorwissen verständlich? Keine internen Abkürzungen, keine Codes, keine Andeutungen.
Ist es konsistent? Die Aufgabenbeschreibung, die Leistungsbeurteilung und – falls vorhanden – frühere Zwischenzeugnisse sowie ein paralleles Arbeitszeugnis 2.0 müssen dasselbe Bild ergeben.
Wurde es gegengelesen? Idealerweise von einer zweiten Person, die die Mitarbeiterin kennt, und von jemandem, der sie nicht kennt – Letzterer merkt am schnellsten, wenn etwas unklar bleibt.
Fazit
Vollständigkeit ist keine Fleissaufgabe, sondern der beste Schutz vor Berichtigungsforderungen. Wer die neun Bausteine systematisch abarbeitet und die Schlusskontrolle durchgeht, liefert ein Zeugnis, das inhaltlich hält und der beurteilten Person tatsächlich nützt.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Kommentare