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Unbeabsichtigte Geheimcodes vermeiden: Killerwörter im Arbeitszeugnis

Autorenbild: Daniel Schläpfer
Daniel Schläpfer
27. Aug.
2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 14. Sept.

Als Arbeitgeber wollen Sie ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen. Doch gerade wohlwollend gemeinte Formulierungen werden schnell zu «Codes», die das Gegenteil signalisieren. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie die häufigsten Killerwörter erkennen, systematisch prüfen und vermeiden – bevor Sie unterschreiben.


Kernaussage: Codierte Zeugnissprache ist in der Schweiz unzulässig – doch die gefährlichsten Codes entstehen unbeabsichtigt, wenn Bausteine kopiert oder Steigerungen weggelassen werden. Wer sein Zeugnis gegen eine feste Checkliste prüft, schützt sich vor Berichtigungsforderungen.

Warum unbeabsichtigte Codes für Arbeitgeber gefährlich sind

Die meisten Ratgeber richten sich an Arbeitnehmende, die Codes «entschlüsseln» wollen. Für Sie als Arbeitgeber dreht sich die Frage um: Ein unbeabsichtigter Code kann Ihr wohlwollend gemeintes Zeugnis abwerten – mit realen Folgen.

Berichtigungsanspruch

Erhält eine Formulierung durch einen Code eine schlechtere Bedeutung, als Sie beabsichtigt haben, kann die mitarbeitende Person nach Art. 330a OR eine Berichtigung verlangen. Das kostet Zeit, im Streitfall Geld und bindet die Personalabteilung.

Reputationsrisiko

Zeugnisse zirkulieren. Werden Ihrem Unternehmen versteckte Abwertungen nachgesagt, leidet die Arbeitgebermarke – gerade in einem kleinen Markt wie der Deutschschweiz, wo sich Branchen kennen.


Die häufigsten Killerwörter und was sie signalisieren

Diese Formulierungen klingen freundlich, lesen sich für Eingeweihte aber negativ. Prüfen Sie jedes Zeugnis gezielt auf sie:

  • «bemüht» ohne «stets» – signalisiert, dass die Leistung nicht erreicht wurde.

  • «hat kennengelernt» statt «beherrscht» – deutet auf oberflächliches Wissen.

  • «im Grossen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit» – entspricht nur der Stufe mässig.

  • «war stets pünktlich und ehrlich» als Hauptlob – Selbstverständlichkeiten betonen heisst, es gab nichts Besseres zu sagen.

  • Weglassungen – fehlt die Bedauernsformel am Schluss oder werden Vorgesetzte beim Sozialverhalten nicht genannt, wird das als Signal gelesen.


Wie Codes unbeabsichtigt entstehen

Kaum jemand codiert absichtlich. Die Fallen sind mechanisch:

  • Textbausteine kopieren: Eine Vorlage für durchschnittliche Leistung landet im Zeugnis einer guten Kraft.

  • Fehlende Steigerung: «zur vollen Zufriedenheit» statt «stets zur vollen Zufriedenheit» senkt die Bewertung von sehr gut auf gut – oft unbemerkt.

  • Reihenfolge: Wer Kolleginnen vor Vorgesetzten nennt, deutet ungewollt einen Konflikt mit der Führung an.


Systematisch prüfen: die Anti-Code-Checkliste

Gehen Sie vor dem Unterschreiben jedes Zeugnis gegen diese Punkte durch:

  • Passt die Zufriedenheitsformel samt Stufensatz zur beabsichtigten Stufe (mit «stets», «voll» und «Die Leistungen waren …»)?

  • Wird jede Kompetenz aktiv beherrscht – oder nur «kennengelernt»?

  • Stehen Vorgesetzte, Kolleginnen und Kunden in dieser Reihenfolge?

  • Sind Selbstverständlichkeiten (Pünktlichkeit, Ehrlichkeit) nicht das Hauptlob?

  • Enthält der Schluss Dank, Bedauern und gute Wünsche?


Klar formulieren, ohne zu codieren (Art. 330a OR)

Das Schweizer Recht verlangt ein wahres, wohlwollendes und klares Zeugnis. Klar heisst: Was Sie sagen wollen, muss ohne Geheimwissen verständlich sein. Kritik gehört offen, aber wohlwollend formuliert – etwa mit der Brückentechnik, die eine Schwäche in anerkennende Aussagen einbettet – statt in einen Code verpackt, den die betroffene Person nicht erkennt.


Wie ein Generator Killerwörter automatisch filtert

Ein spezialisierter Zeugnisgenerator prüft jede Formulierung gegen bekannte Codes und stellt sicher, dass Stufe, Steigerung und Reihenfolge zusammenpassen. So entsteht ein Zeugnis, das wohlwollend gemeint und wohlwollend lesbar ist – ohne dass Sie jede Wendung von Hand gegenprüfen müssen.

Mehr zu den einzelnen Codes und ihrer Bedeutung: Die Zeugnissprache entschlüsselt.


Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


 
 
 

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